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http://www.berlin.de/mauer/zahlen_fakten/index.de.html#zahlen

Zahlen und Fakten
Eingemauert
"Eingemauert!" ist ein Filmprojekt der Deutschen Welle.
Eine Computeranimation bildet erstmals die Mauer und die innerdeutsche Grenze
detailgetreu nach.
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Aufbau der Grenzanlagen

(schematische Darstellung)
Die allgemein bekannte und medial in alle Welt vermittelte „Berliner Mauer“ war
die vordere Sperrmauer Richtung West-Berlin. Sie verlief an der Grenze des
sowjetischen Sektors entlang der Berliner Bezirksgrenzen, die 1921 für
Groß-Berlin festgelegt worden waren. Lediglich an Wasserläufen und Bahnanlagen
wichen politische Grenze und Standort der ersten Sperrmauer deutlich voneinander
ab. Außerdem kam es nach 1961 in einigen Grenzabschnitten zu einem
Gebietsaustausch.
An der politischen Grenze zu West-Berlin beginnend wurden die Sperranlagen ab
dem 13. August 1961 auf Ost-Berliner Gebiet nach und nach zu einem tief
gestaffelten „Sicherungs“-System ausgebaut und ständig perfektioniert. Auch die
bauliche Ausführung der „Berliner Mauer“ ist zwischen 1961 und 1989 in vielen
Abschnitten viermal verändert worden.
Die vordere Sperrmauer, Richtung West-Berlin, war bis zu 3,60 Meter hoch.
Außerhalb des Stadtgebiets wurde das vorderste Sperrelement auch als
Metallgitterzaun ausgeführt.
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1
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Betonplattenwand mit oder ohne Rohr
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2
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Metallgitterzaun
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3
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Kontrollstreifen (KS)
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4
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Beleuchtungsanlage
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5
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Kfz-Graben
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6
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Linie der vorderen Begrenzung des Grenzpostens
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7
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Kolonnenweg
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8
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Führungsdraht der Hundelaufleine
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9
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Signalgerät
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10
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Beobachtungsturm
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11
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Kontaktzaun
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Die Mauer in Zahlen
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Gesamtlänge der Grenze zu West-Berlin:
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155 km
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Innerstädtische Grenze zwischen Ost- und West-Berlin:
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43 km
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Grenze zwischen West-Berlin und der DDR („Außenring“):
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112 km
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Grenzübergänge zwischen Ost- und West-Berlin (Straße/Schiene):
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8
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Grenzübergänge zwischen der DDR und West-Berlin (Straße/Schiene):
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6
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Beobachtungstürme:
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302
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Bunker:
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20
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Hundelaufanlagen:
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259
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Kraftfahrzeug-Sperrgräben:
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105,5 km
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Kontakt- bzw. Signalzäune:
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127,5 km
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Kolonnenweg:
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124,3 km
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(Stand 31.07.1989, Lapp/Ritter, Die Grenze, 1997)
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Grenzregime
Der Auf- und Ausbau der Grenzanlagen folgte ihrem Zweck: Sie sollten Menschen
aus Ost-Berlin und der DDR am Grenzübertritt nach West-Berlin hindern. Die
Sperranlagen richteten sich also nach innen, gegen die eigene Bevölkerung. Das
unterschied sie von anderen Grenzsicherungen.
Leuchtkörper an hohen Masten beleuchteten den Sandstreifen, in dem sich die
Spuren von Flüchtlingen abzeichnen sollten. Die Lichtmasten trugen die
Farbmarkierung der “vorderen Postenbegrenzung”. Grenzsoldaten, die diese
gedachte Linie ohne Voranmeldung überschritten, waren des Fluchtversuches
verdächtig.
Vor dem so genannten Kontrollstreifen verlief der „Kolonnenweg“ für die
Patrouillen- und Versorgungsfahrzeuge.
Der asphaltierte Weg war durch Zufahrtstore in der hinteren Sperrmauer
erreichbar.
Als weiteres Element des Sperrsystems erhoben sich vor dem „Kolonnenweg“ die
Beobachtungstürme, die organisatorisch in Gruppen zusammengefasst, von einer
„Führungsstelle“ koordiniert wurden. Der Reihe der Wachtürme vorgelagert waren
oft Hunde-Laufanlagen oder andere Hindernisse. Davor war der elektrische
„Signalzaun“ installiert, der bei Berührung Alarm auslöste.
Selbstschussanlagen und Minen, wie an großen Abschnitten der innerdeutschen
Grenze (DDR-Bundesrepublik), waren in Berlin nicht installiert.
Als erste bauliche Begrenzung erhob sich die hintere, d.h. innere Sperrmauer, in
deren Verlauf Gebäude, Brandwände und Fabrikmauern einbezogen worden waren.
Daher war sie nicht als einheitliches Bauwerk im Ost-Berliner Stadtbild
wahrzunehmen, obwohl sie den Anfang des zwischen fünf und mehreren hundert Meter
breiten Grenzstreifens markierte.
Noch vor der ersten Mauer lagen vielfach weitere „Vorfeldsicherungen“ und
schließlich das „Grenzgebiet“, in dem der Aufenthalt nur mit besonderer
Genehmigung erlaubt war.
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Mauertote
Weit über 100.000 Bürger der DDR versuchten über die innerdeutsche Grenze oder
über die Berliner Mauer zu fliehen. Mehrere Hundert von ihnen wurden von
Grenzsoldaten der DDR erschossen oder starben bei Fluchtversuchen. Sie ertranken
in Gewässern, erlitten tödliche Unfälle oder begingen Selbstmord bei ihrer
Entdeckung.
Bislang ist die genaue Zahl der Toten an der Berliner Mauer noch nicht
gesichert, auch konnten noch nicht alle Lebens- bzw. Sterbedaten der Maueropfer
festgestellt werden. Um die Angaben zu prüfen und in der Öffentlichkeit das
Wissen über die Toten an der Mauer zu vertiefen, gibt es seit August 2005 ein
Forschungsvorhaben des Vereins Berliner Mauer und des Zentrums für
Zeithistorische Forschung Potsdam.
Bis August 2006 konnten die Schicksale von 125 Toten an der Berliner Mauer
eindeutig belegt werden. 81 weitere Biographien werden noch geprüft. Die
Ergebnisse und die Darstellung der Einzelschicksale sind zugänglich unter
www.chronik-der-mauer.de
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Schießbefehl
Gesetze, Anordnungen und Befehle regelten den Schusswaffengebrauch an den
Außengrenzen der DDR. So hieß es in einem Befehl des Verteidigungsministeriums
der DDR aus dem Oktober 1961, die Schusswaffe dürfe eingesetzt werden "zur
Festnahme von Personen, die sich den Anordnungen der Grenzposten nicht fügen,
indem sie auf Anruf "Halt – Stehenbleiben – Grenzposten!" oder nach Abgabe eines
Warnschusses nicht stehenbleiben, sondern offensichtlich versuchen, die
Staatsgrenze der DDR zu verletzen“ und wenn „keine andere Möglichkeit zur
Festnahme besteht".
Einen Schießbefehl im Sinne einer Verpflichtung zum Todesschuss gab es –
juristisch betrachtet – nicht. Aber Belobigungen und Prämien für Todesschützen,
ideologische Beeinflussung der jungen Wehrpflichtigen und Soldaten sowie
Strafgesetze, die Fluchtversuche unter bestimmten Bedingungen als Verbrechen
definierten, rückten im Alltag der Grenzsoldaten die Erlaubnis zum Einsatz der
Waffe in die unmittelbare Nähe der Pflicht.
Erst am 3. April 1989 erhielten die Grenztruppen der DDR nach einer
Verlautbarung von Generalsekretär Erich Honecker die Anweisung, „die
Schusswaffe“ nicht mehr „zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen" einzusetzen.
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